Rolladenreparatur Hamburg

Verkauf – Service – Notdienst – Ersatzteile – Einbau

Markisenreparatur und Reparatur von Rolläden

AGB

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Service rund um Markisen, Rolläden und Nebenleistungen. Die Ausgestaltung im Einzelnen und die zum Leistungsumfang gehörenden Arbeiten ergeben sich aus der Beauftragung des Kunden
(2) Sie schließen mit uns einen Werkvertrag ab. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.

§ 2 Vergütung
(1) Die Vergütung für eine der vorgannten Leistungen ergibt sich aus Auftragserteilung und Auftragsannahme. Im Preis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
(2) Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 20 % der Vergütung zur Zahlung fällig. Die Restsumme ist bei Fertigstellung der Arbeiten sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Wir können den Beginn der Tätigkeit vom Eingang der Anzahlung abhängig machen.

§ 3 Termine und Fristen
(1) Ausführungstermine werden bei der jeweiligen Auftragserteilung schriftlich oder mündlich festgehalten. Die Ausführung dauert je nach Absprache.
(2) Werden die vereinbarten Fristen und Termine schuldhaft nicht eingehalten, so ist der jeweiligen Partei eine angemessene Frist zur Leistung zu setzen, nach Verstreichen der Nachfrist setzt ohne weitere Nachricht Verzug ein.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, so weit sich das aus der Vereinbarung und der Leistungsbeschreibung geregelten Pflichten ergibt.

§ 5 Abnahme
(1) Die Abnahme der Vertragsleistung erfolgt nach Fertigstellung. Teilabnahmen finden nicht statt.
(2) Mit Restzahlung zum Auftrag ist der Vertrag erfüllt.
(3) Ist die Leistung nicht vertragsgemäß und verweigert der Auftraggeber deshalb zu Recht die Abnahme oder erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung von im Protokoll zu benennender Mängel, so sind wir verpflichtet, jeweils unverzüglich eine vertragsgemäße Lei- stung zu erbringen und die Mängel zu beseitigen, die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mitzuteilen und nach Abschluss der Nacharbeiten die Mängelbeseitigung anzuzeigen.

§ 6 Leistungsänderungen
(1) Der Kunde kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Das gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile.
(2) Wir können, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so sind wir berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.
(3) Mehrvergütungen für Leistungsänderungen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, kann die Auftragnehmerin nicht geltend machen.
(4) Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.

§ 7 Gewährleistung
Wir haften für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, der Auftraggeber hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlagen diese fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.

§ 8 Haftung
Wir haften – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz- nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.

§ 9 Kündigung / Rücktritt nach erfolgter Auftragserteilung
Erfolgt trotz Auftragserteilung ein Rücktritt vom Kunden, gilt eine pauschale Vergütung in Höhe von 80,00 EUR zzgl. MwSt als vereinbart.

§ 10 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
(2) Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf einen mit uns geschlossenem Vertrag beruht.

§ 11 Informationspflicht gemäß § 36 VSBG
Wir beteiligen uns nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der Auftragnehmerin.
(2) Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang aus einem Auftrag wird Hamburg vereinbart.

§ 13 Schlussvereinbarungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder sollten diese AGB eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Punkte der AGB nicht berührt.