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Rollladen kaputt in der Mietwohnung: An wen Sie sich wenden

6. November 2026

Rotklinker-Mehrfamilienhaus, an einem Fenster ist der Rollladen halb heruntergelassen

Der Gurt ist gerissen, der Rollladen hängt schief, oder das Fenster lässt sich nicht mehr abdunkeln. In einer Mietwohnung stellt sich dann eine zweite Frage neben der Reparatur: Wer ist zuständig, und wer ruft den Handwerker? Diesen Beitrag lesen Mieter, Vermieter und Hausverwaltungen. Er erklärt, wie Sie den Schaden sinnvoll melden und was Herr Wozniak übernimmt. Eine Rechtsberatung ersetzt er nicht.

Zuerst den Mietvertrag und den Vermieter fragen

Wer die Reparatur bezahlt, hängt von der Ursache des Schadens und vom Mietvertrag ab. Das lässt sich nicht pauschal sagen. Klären Sie es deshalb, bevor Sie einen Handwerker beauftragen. Melden Sie den Schaden dem Vermieter oder der Hausverwaltung, schriftlich und mit Foto. Warten Sie die Antwort ab, bevor jemand an der Anlage arbeitet. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich an eine Beratung für Mietrecht.

Was Sie dem Vermieter mitteilen sollten

Je genauer die Meldung, desto schneller kann entschieden werden. Nennen Sie:

  • die Wohnung und das betroffene Fenster,
  • was passiert ist (Gurt gerissen, Rollladen klemmt, Motor reagiert nicht),
  • seit wann der Schaden besteht und ob etwas Besonderes vorausging,
  • ein oder zwei Fotos vom Fenster, vom Gurt und vom Wickler.

Bleiben Sie sachlich und halten Sie Ihre Nachricht fest, etwa als Mail oder Brief.

Was Sie bis zur Reparatur beachten sollten

Bewegen Sie den Rollladen nicht mit Gewalt. Ziehen Sie nicht weiter am Gurt, schneiden Sie ihn nicht ab und öffnen Sie den Kasten nicht. Im Wickler und an der Welle können Teile unter Spannung stehen, und der Panzer kann herabfallen. Eine Leiter ist keine Lösung. Weitere Hinweise dazu finden Sie im Beitrag Rollladen klemmt: Ursachen und was Sie prüfen können.

Wenn der Vermieter den Betrieb beauftragt

Gibt der Vermieter oder die Hausverwaltung den Auftrag, kommt Herr Wozniak zur Besichtigung. Er prüft Gurt, Wickler, Panzer, Schiene, Welle und Antrieb, sucht die Ursache und bespricht mit dem Auftraggeber, ob eine Reparatur reicht oder ein Bauteil getauscht werden sollte. Die Besichtigung ist kostenlos. Sie müssen für den Zugang zum Fenster und zum Kasten sorgen. Welche Reparaturen möglich sind, zeigt die Seite Rollladenreparatur.

Hausverwaltungen und mehrere Wohnungen

Hausverwaltungen können Schäden an mehreren Wohnungen gesammelt melden. Ob sich die Arbeiten zusammenlegen lassen, besprechen wir nach Vereinbarung. Eine feste Zusage für einen einzelnen Termin geben wir vorab nicht. Wie die Abstimmung mit Verwaltungen abläuft, steht im Beitrag Rollladen Notdienst für Hausverwaltungen.

Dokumentieren Sie den Ablauf

Halten Sie fest, wann Sie den Schaden gemeldet haben und was geantwortet wurde. Bewahren Sie Mails, Briefe und Fotos auf. Bei Rückfragen zur Ursache kann das Datum der Meldung wichtig sein. Notieren Sie auch, ob am Rollladen schon früher etwas repariert wurde, denn diese Angabe hilft bei der Fehlersuche.

Für den Termin vorbereiten

Möbel und Vorhänge am Fenster sollten beiseite stehen, damit der Betrieb den Kasten und den Wickler erreicht. Bei Wohnungen im Obergeschoss oder mit schwer zugänglichen Fenstern sagen Sie das vorher. Ist die Wohnung vermietet, sollten Mieter und Vermieter den Zugang abstimmen, damit am Termin alles bereitsteht.

Warum sich die Meldung lohnt

Ein Rollladen, der klemmt oder nur noch halb läuft, belastet seine Teile bei jeder Bewegung weiter. Meldet ein Mieter den Schaden früh, bleibt dem Vermieter die Wahl, ob er repariert oder tauscht. Wer wartet, riskiert, dass aus einem einzelnen Bauteil mehrere werden. Eine Zusage über Kosten oder Dauer geben wir vorab nicht, die Prüfung klärt, was nötig ist.

Wenn der Schaden dringend ist

Lässt sich das Fenster wegen des Schadens nicht mehr sichern, nennen Sie das am Telefon. Einen Notdienst gibt es. Wie wir im Einzelfall vorgehen, klären wir im Gespräch. Rufen Sie 040 38 67 16 35 an oder schreiben Sie per WhatsApp. Auch die Anfrage mit Foto ist möglich.

Häufige Fragen

Darf ich als Mieter selbst einen Handwerker beauftragen?

Das hängt vom Mietvertrag ab. Sprechen Sie zuerst mit Vermieter oder Hausverwaltung. Beauftragen Sie niemanden, bevor geklärt ist, wer die Arbeit freigibt.

Darf ich den Gurt selbst wechseln?

Wir raten davon ab. Der Panzer kann herabfallen, und im Wickler kann eine Feder unter Spannung stehen. Außerdem sollte der Vermieter Eingriffe an der Anlage kennen.

Muss ich bei der Besichtigung zu Hause sein?

Der Zugang zum Fenster und zum Kasten muss möglich sein. Wie das im Einzelfall geregelt wird, besprechen wir vorab.

Hilft ein Foto bei der Meldung?

Ja, für Vermieter und Betrieb. Es ersetzt die Prüfung vor Ort aber nicht.

Rufen Sie an. Oder lassen Sie sich zurückrufen.

Mobil 0179 223 98 72
E-Mail C.W.Service@web.de
Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr, sonst nach Vereinbarung

Ausstellungsraum / Verkauf: Stadtbahnstraße 39 B, 22393 Hamburg
Termine nach Vereinbarung, 9:00 bis 17:00

Kurz anfragen

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